Monday, December 26, 2011

Lichtgestalt mit Schattenseite


Joachim Gauck – Theologe, Bürgerrechtler, Behördenleiter, Präsidentschaftskandidat. Foto: Kai-Uwe Heinrich
Joachim Gauck – Theologe, Bürgerrechtler, Behördenleiter, Präsidentschaftskandidat. - FOTO: KAI-UWE HEINRICH
Im Umgang mit Ex-Stasimitarbeitern hat es Joachim Gauck als Chef der Stasiunterlagenbehörde an Weitsicht fehlen lassen. Wäre er heute Bundespräsident, könnte auch seine Vergangenheit kritische Fragen aufwerfen.




Berlin - Joachim Gauck, die Lichtgestalt, ein Theologe mit dem Nimbus des Ost-Revolutionärs, weckte im vergangenen Jahr die Hoffnung eines politikverdrossenen Publikums, auch im Westen. Der Nichtpolitiker mit seinem präsidialen Habitus galt schnell als der bessere Präsidentschaftskandidat, besser geeignet für den Einzug ins Schloss Bellevue als der Biedermann aus der niedersächsischen Provinz. Heute weckt die von Christian Wulff ausgelöste Affäre über die Frage nach der Möglichkeit von Freundschaften in der Politik neue Sehnsüchte nach der schillernden Überparteilichkeit Joachim Gaucks.
Niemand kann so gut über das Verhältnis von Politik und Staat, Freiheit und Individuum, unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Verantwortung parlieren wie er. Dem Protestanten wären gewiss keine Verbindungen zu Unternehmern zum Problem geworden. Doch seine Vergangenheit als Amtsvorsteher würde heute auch bei einem Präsidenten Gauck kritische Fragen aufwerfen. Ein Blick auf die Anfangsjahre der nach ihm benannten Gauck-Behörde, der Stasiunterlagenbehörde (BStU), weckt den Verdacht, dass Joachim Gauck im Falle ehemaliger Mitarbeiter des MfS einem allzu freundlichen DDR-Staatsverständnis frönte. Wäre Gauck heute Bundespräsident, könnte sogar, wie im Falle Wulff, die nicht vollständige Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Bundestag Schlagzeilen machen.
Ein vertrauliches „Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU“, das die renommierten Experten Hans H. Klein und Klaus Schroeder 2007 im Auftrag des Kulturstaatsministers Bernd Neumann verfassten, geht mit der ersten Behördenleitung streng ins Gericht. Für 1991 rechnen sie mit mindestens 79 ehemaligen Stasimitarbeitern, darunter fünf ehemalige IMs: „Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde die Möglichkeit des Missbrauchs. Sie konnten Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, denn sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum Teil ungehinderten und unbeaufsichtigten Zugang zu erschlossenem, aber auch zu unerschlossenem Material.“
Ohnehin setzte die Behördenleitung bei der Auswahl der Mitarbeiter, so das Fazit, mehr auf DDR-Verwaltungserfahrung als auf die politische Motivation zum Beispiel von DDR-Bürgerrechtlern. Der Schriftsteller und ehemalige DDR- Dissident Jürgen Fuchs gehörte zu den ersten Kritikern der Beschäftigung von ehemaligen Stasikadern in der Behörde. Ihm waren die „grauen Eminenzen“ in der Unterlagenbehörde von Anfang an ein Dorn im Auge. Doch die Behördenleitung setzte sich sehr früh dafür ein, ihre befristeten Arbeitsverträge in Dauerarbeitsverhältnisse umzuwandeln.
Das sollte bis 1997 dauern, auch wenn nicht nur behördenintern immer wieder Bedenken geltend gemacht wurden. So schrieb ein ehemaliger Referatsleiter, zuständig für Personalwesen, 1994: „Auch im Hinblick auf das Behördenimage wird von dem Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge mit den hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS dringend abgeraten.“ Es könnte der Eindruck einer Vorzugsbehandlung für diesen Personenkreis entstehen. Von 16 zur Weiterbeschäftigung vorgeschlagenen Personen stufte er damals „neun als hoch MfS-belastet, einen sogar als extrem hoch belastet“ ein. Gauck rechtfertigte die Einstellung dieses Personenkreises mit ihren „Spezialkenntnissen, ihrer Loyalität zur Arbeit der Behörde sowie ihrer engagierten Mitarbeit“. Vom MfS lernen, das wäre, zeitlich befristet, noch verständlich gewesen. Doch es scheint, so die Gutachter Schroeder und Klein, als ob von Beginn an nicht die Weitervermittlung von „Herrschaftswissen“ an die übrigen Behördenmitarbeiter gefragt gewesen sei, sondern die langfristige Bindung ehemaliger MfS-Angehöriger – aus welchen Gründen auch immer – „das Ziel ihrer Beschäftigung war“.

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