Wednesday, December 28, 2011

Kaiser's-Märkte müssen vor Sonn- und Feiertagen früher schließen

inkaufen bei Kaiser's bis Mitternacht? Das soll nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts an bestimmten Tagen nicht mehr möglich sein. Eine Berufung ist möglich.

In der juristischen Auseinandersetzung um ihre Ladenöffnungszeiten hat die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. In der Folge müssen die Märkte vor Sonn- und Feiertagen früher als bisher schließen.
Hintergrund sind Arbeiten, die nach Ladenschluss von den Angestellten ausgeführt werden. Weil einige Berliner Filialen bis Mitternacht geöffnet haben, dauern diese Nacharbeiten bis in den kommenden Tag. Das aber ist unzulässig, wenn ein Sonn- oder Feiertag folgt, entschied das Gericht. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.
(dapd)

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