Monday, January 9, 2012

Tipps für Aussteiger


Noch da. Die große Zeit der Frühverrentungen ist vorbei. Inzwischen bleiben immer mehr Arbeitnehmer auch jenseits der 60 im Job. Foto: picture alliance / dpa
Noch da. Die große Zeit der Frühverrentungen ist vorbei. Inzwischen bleiben immer mehr Arbeitnehmer auch jenseits der 60 im Job. - FOTO: PICTURE ALLIANCE / DPA
Arbeiten bis zur gesetzlichen Altersgrenze? Das muss nicht sein. Auch nach der Reform können viele Menschen früher aufhören.





Kaum hat die schrittweise Einführung der Rente mit 67 zum Jahreswechsel angefangen, streitet die Politik erneut über Sinn und Unsinn der Reform. Losgetreten hat die Debatte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer, der vor einer „massenhaften Rentenkürzung“ warnte, wenn sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über 50 nicht spürbar verbesserten. Auch die SPD hält es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für verantwortbar, mit der Anhebung der Regelaltersgrenze zu beginnen. Erst wenn mindestens die Hälfte aller 60- bis 64-Jährigen in Deutschland noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeite, sei die Zeit reif für die Einführung der Rente mit 67. Denn wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss dafür Abschläge bei der Rente hinnehmen.
Schon heute arbeiten viele Arbeitnehmer nicht bis zum bisherigen Rentenalter von 65 Jahren, zeigen die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Durchschnittsversicherte geht mit 63,5 Jahren in Rente – Frauen mit 63,3, Männer mit 63,8 Jahren. In diesen Daten noch nicht berücksichtigt sind diejenigen, die deutlich früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden, weil sie körperlich oder psychisch so belastet sind, dass sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Nimmt man diese Personengruppe dazu, dann liegt der durchschnittliche Rentenbeginn sogar bei 60,7 Jahren.
Jetzt wird das gesetzliche Rentenalter Jahr für Jahr um ein bis zwei Monate angehoben. Während 2012 die Grenze bei 65 Jahren und einem Monat liegt, wird sie ab 2029 bei 67 sein.
FRÜHER IN RENTE

Doch viele Menschen werden auch in Zukunft früher in Rente gehen können. Das betrifft Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, die mit 63 aussteigen können, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, Frauen und Schwerbehinderte.
Der vorzeitige Ausstieg ist jedoch mit Abschlägen verbunden. Diese liegen bei 0,3 Prozent pro Monat. Wer mit 65 in Rente geht, obwohl er bis 67 arbeiten müsste, erhält 7,2 Prozent weniger Rente. Wer sich schon mit 63 für die Altersrente entscheidet, bekommt 14,4 Prozent abgezogen – ein Leben lang.
Frauen, die 1951 oder früher geboren sind, können unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor die Altersrente für Frauen deutlich vor 65 in Anspruch nehmen – allerdings ebenfalls mit Abschlägen. Ähnliche Regelungen gibt es für Menschen, die arbeitslos sind oder in Altersteilzeit. Hier ist ein Renteneinstieg (mit Abschlägen) ab dem 63. Lebensjahr möglich. Auch diese Variante ist jedoch auf die Jahrgänge 1951 (und älter) begrenzt, läuft also allmählich aus.
Schwerbehinderte können ebenfalls vorzeitig in den Ruhestand wechseln, allerdings wird auch hier das Rentenalter schrittweise heraufgesetzt. Statt bis 67 müssen Schwerbehinderte grundsätzlich bis 65 arbeiten, wer entsprechende Abschläge (10,8 Prozent) in Kauf nimmt, kann ab dem 62. Lebensjahr ausscheiden. Auch die Erwerbsminderungsrente wird es künftig abschlagsfrei erst ab dem 65. Lebensjahr geben.
Im neuen Rentenrecht privilegiert sind Arbeitnehmer mit besonders vielen Rentenjahren. Wer 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen zusammenbekommt (Kindererziehungszeiten inklusive)

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