Wednesday, January 11, 2012

EU-Parlamentarier verlangen Mitspracherecht bei Sanktionen gegen Schuldenstaaten


Mit einem Fiskalpakt soll die Gemeinschaftswährung gestärkt werden. Foto: dpa 
Mit einem Fiskalpakt soll die Gemeinschaftswährung gestärkt werden. - FOTO: DPA
Der Entwurf zum Fiskalpakt missachte die Regeln der demokratischen Kontrolle im EU-Parlament, kritisieren die Abgeordneten.




Berlin - Nach ihrer Begegnung mit dem italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti hat sich Angela Merkel am Mittwoch optimistisch gezeigt, dass dergeplante Fiskalpakt der EU-Staatendemnächst unter Dach und Fach kommt. Bis zum nächsten EU-Gipfel am 30. Januar rechne sie mit erheblichen Fortschritten bei den Verhandlungen, erklärte die Kanzlerin. Doch vor der nächsten Verhandlungsrunde an diesem Donnerstag ist ein handfester Streit zwischen dem EU-Parlament und den Verhandlungsdelegationen der EU-Staaten entbrannt, die derzeit die juristischen Feinheiten des Paktes besprechen.
Der geplante Fiskalpakt könnte möglicherweise nicht mit dem bisher bestehenden EU-Recht vereinbar sein, lautet die Befürchtung der Europaparlamentarier.
Das Europaparlament ist in der Arbeitsgruppe bei den Verhandlungen über den zwischenstaatlichen Vertrag zwar mit drei Abgeordneten vertreten. Herren des Verfahrens sind aber die EU-Staaten. Der britische Premierminister David Cameron hatte beim letzten EU-Gipfel im Dezember eine Teilnahme an der Reform abgelehnt. Die beteiligten Staaten innerhalb und außerhalb der Euro-Zone wollen sich nun verpflichten, Schuldenbremsen nach deutschem Musterfestzuschreiben und quasi-automatischen Sanktionen für Defizitsünder zuzustimmen; der Fiskalpakt soll dazu beitragen, die Märkte von dem Willen der EU-Staaten zu überzeugen, bei der Schuldenbekämpfung enger zusammenzuarbeiten.
Seit dem Start der Beratungen im Dezember auf Expertenebene ist allerdings das ursprüngliche Ziel des Paktes verwässert worden: Dem Entwurf für die nächste Verhandlungsrunde an diesem Donnerstag zufolge wurde die Verpflichtung für die Teilnehmerstaaten abgeschwächt, Schuldenbremsen in ihren Verfassungen zu verankern. Zuvor hatten mehrere Länder – darunter die Euro-Mitglieder Irland und Finnland – signalisiert, dass sie im Fall einer Verfassungsänderung Referenden abhalten müssten. Ein solches Verfahren birgt allerdings einige Risiken: So hatten die Iren in der Vergangenheit mehrmals EU-Reformen zunächst in Volksabstimmungen abgelehnt. Anschließend stimmten sie den Neuerungen dann doch in einem zweiten Schritt zu, nachdem sie in Nachverhandlungen Zugeständnisse erreicht hatten. So brauchten die Iren jeweils zwei Anläufe, um dem EU-Vertrag von Nizza, der den Grundstein für die Osterweiterung legte, und dem derzeit gültigen EU-Reformvertrag von Lissabon zuzustimmen.




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