Wednesday, January 11, 2012

Silikon-Skandal: Was getan werden müsste


Betrug wird es immer geben. Dennoch hätten Behörden die Brustimplantate besser kontrollieren können. Foto: dapd 
Betrug wird es immer geben. Dennoch hätten Behörden die Brustimplantate besser kontrollieren können. - FOTO: DAPD
Der Skandal um Brustimplantate offenbart große Lücken im Kontrollsystem. Zudem müssen gesetzlich versicherte Frauen einen Teil der Kosten für die Entfernung übernehmen.




„Die Kassen stehen in der Pflicht“, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Allerdings ist diese Pflicht eine doppelte: Die gesetzlichen Versicherer haben auch für medizinische Folgekosten von Schönheitsoperationen geradezustehen. Sie müssen die Patientinnen allerdings „angemessen“ daran beteiligen. So steht es seit dem Jahr 2008 im Paragrafen 52 des fünften Sozialgesetzbuches. Das bedeutet: Es bleibt den Kassen nicht überlassen, ob, sondern nur in welchem Umfang sie betroffene Patientinnen für denAustausch der risikobehafteten Implantate zur Kasse bitten.
„Wir können und dürfen uns über diese gesetzliche Vorgabe nicht hinwegsetzen“, heißt es beim Spitzenverband der Kassen.
Einer internen Empfehlung zufolge liegt der zu zahlende Eigenanteil bei 50 Prozent, allerdings soll auch die soziale Situation der Versicherten mitberücksichtigt werden. Außerdem erwarte man, „dass sich auch die Ärzte an den Kosten beteiligen, die durch ihr unternehmerisches Handeln entstanden sind“, stellt Verbandssprecher Florian Lanz klar.
Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) rief ihre Mitglieder dazu auf, die risikobehafteten Implantate zum Selbstkostenpreis zu entfernen. „Wenn nur Narkosearzt und reine Materialkosten bezahlt werden müssen, dürfte das nicht mehr als 1000 Euro kosten“, sagte GÄCD-Generalsekretär Ahmmed-Ziah Taufig dem Tagesspiegel. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Chirurgen an der Notsituation der Frauen verdienten. Allerdings treffe die Ärzte keine Schuld an dem Skandal, man müsse sich auf die Zertifizierung von Medizinprodukten verlassen können. Taufig appellierte zudem an die Implantatvertreiber, den Chirurgen Ersatzmaterial zum Selbstkostenpreis zu überlassen. Voll übernommen werden die Kosten von den Kassen lediglich, wenn das Implantat aus medizinischen Gründen nötig war, also etwa nach einer Brustkrebsoperation. Privat Versicherte bekommen die Kosten nach Auskunft des PKV-Verbandes voll erstattet – egal, aus welchem Grund sie sich seinerzeit für den Einsatz entschieden.

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