Wednesday, February 6, 2013

Muss anonymen Samenspender zur Offenlegung der Namen

Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Doch das könnte schwierig werden.
Das Gericht verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung. Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym befruchten lassen hatte. Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner berief sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 22 Jahre alte Klägerin geboren war. (dpa)

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