Monday, April 29, 2013

Merkel auf Kontrollen Steinbrück

Der Fall Hoeneß macht's möglich - die Koalition prüft jetzt eine Verschärfung der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerbetrug. Die Opposition hat Union und FDP zum Jagen getragen.


Die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel will nun doch die rechtliche Möglichkeit für Steuerhinterzieher überprüfen lassen, die sich durch eine Selbstanzeige offenbaren und damit bisher Strafverfolgung entgehen können. Hintergrund ist die Selbstanzeige des Präsidenten des FC Bayern, Uli Hoeneß, der zu Beginn des Jahres dem Finanzamt erklärt hatte, dass er Steuern auf Kapitalerträge aus in der Schweiz liegenden Mitteln nicht versteuert hat.

Hoeneß hat offenbar drei Millionen Euro Steuern nachgezahlt. Allerdings ist noch unklar, ob er trotz Selbstanzeige mit einem Strafverfahren rechnen muss.
Merkel regte am Montag in einer Parteivorstandssitzung eine Arbeitsgruppe mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), seinen Amtskollegen aus den unionsgeführten Ländern sowie Experten der Unionsfraktion im Bundestag an, wie CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe nach der Sitzung mitteilte. Die Kommission solle Vorschläge erarbeiten, wie Steuerbetrug besser bekämpft werden kann. Eine der Fragen sei, ob die Regelung in erster Linie für Bagatellfälle angewendet werden soll. Mit einer Lösung vor der Bundestagswahl rechnet die Kanzlerin aber wohl nicht. Ihr Sprecher Steffen Seibert hatte zuvor davon gesprochen, dass niemand gesetzgeberische „Schnellschüsse“ erwarten sollte.
Führende Politiker von CDU, CSU und FDP hatten sich vergangene Woche noch gegen Forderungen der Opposition gewehrt, das in der Abgabenordnung verankerte Prinzip der Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige abzumildern oder gar abzuschaffen. Dabei wurde unisono auf gesetzliche Initiativen der schwarz-gelben Koalition hingewiesen, die 2011 die Bedingungen für eine solche Strafbefreiung nach Selbstanzeige deutlich verschärft hatte. Dies wurde als Beleg für die Aktualität des Gesetzes gewertet. Auch der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, hatte zunächst einer Beibehaltung das Wort geredet, war später jedoch auf die Linie seines Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel eingeschwenkt, der eine Überprüfung der Strafbefreiung und Begrenzung auf „Bagatellfälle“ gefordert hatte.

Als erster namhafter Unionspolitiker hatte Ende vergangener Woche CSU-Chef Horst Seehofer die gemeinsame schwarz-gelbe Position verlassen und sich für Abschaffung der Strafbefreiung und Begrenzung auf kleinere Fälle ausgesprochen. Steinbrück hatte dies am Sonntagabend zum Anlass genommen, der Union eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode vorzuschlagen.
Für den Steuerfachmann der CDU, den stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Michael Meister hätte eine Begrenzung der Strafbefreiung auf Fälle mit geringem finanziellen Volumen allerdings einen gravierenden Nachteil: „Damit kriminalisiert man große Teile des Mittelstandes“, sagte Meister dem Tagesspiegel und verwies insbesondere auf die Voranmeldung von Umsatzsteuerzahlungen, die Unternehmen vornehmen müssen und bei denen es regelmäßig zu Buchungsproblemen komme, die nichts mit Steuerhinterziehung zu tun hätten, aber leicht im Millionenbereich liegen könnten. Die Betroffenen müssten nach den Plänen zur Reform der Selbstanzeige unweigerlich mit Haft rechnen.

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