Wieder einmal müssen die Euro-Staaten einem strauchelnden Mitglied unter die Arme greifen: Zypern wird bis zu zehn Milliarden Euro erhalten, wodurch der Schuldenstand auf 100 Prozent der Wirtschaftskraft im Jahr 2020 begrenzt werden soll. Insgesamt hat der Mittelmeerstaat einen Finanzbedarf von rund 17,5 Milliarden Euro, was etwa seiner jährlichen Wirtschaftskraft entspricht. Die Differenz soll nun unter anderem durch eine Zwangsabgabe für Kontoinhaber bei zyprischen Banken – inländischen wie ausländischen – aufgebracht werden: Wer mehr als 100 000 Euro Bankeinlagen hat, muss eine Sonderabgabe in Höhe von 9,9 Prozent zahlen, geringere Summen werden mit 6,75 Prozent besteuert.
Einleger sollen im Gegenzug an den Banken beteiligt werden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu Folge sei bei dem Rettungspaket für Zypern nicht auf die Ersparnisse von Kleinsparern zurückgegriffen worden. Die Bundesregierung hätte die Einlagensicherung respektiert, die für Konten bis zu 100.000 Euro gilt, erklärte Schäuble in einem “Tagesthemen“-Interview. “ Das war die zyprische Regierung, auch die Europäische Kommission und die EZB, die haben sich für diese Lösung entschieden und das müssen sie nun dem zyprischen Volk auch erklären“.
Auf die Frage, ob nicht auch ein Freibetrag möglich gewesen wäre, um die Zwangsabgabe sozialer zu gestalten, antwortete Schäuble, dass eine bestimmte Summe an Finanzmitteln zusammenkommen musste. “Wenn man auf der einen Seite nicht zu hoch gehen wollte in der Belastung der großen Investoren, dann kommt man auf die Summe nur, wenn man sie breit anlegt.“ Schäuble warnte das zyprische Parlament vor einer Ablehnung des Rettungspaketes. Im Falle eines “Nein“ seien die zyprischen Banken nicht mehr zahlungsfähig. “Und dann kommt Zypern in eine sehr schwierige Lage.“
Ist der Vorwurf berechtigt, die Zwangsabgabe für Sparer sei ein Tabubruch der EU?
In der Tat werden zum ersten Mal seit dem Ausbruch der Staatsschuldenkrise die Besitzer von Giro- und Spareinlagen an den Kosten einer Rettungsaktion beteiligt. Auch im Falle Griechenlands gab es, wenn man so will, bereits einen Tabubruch, als nämlich private Gläubiger an den Kosten die Bankenrettung beteiligt wurden. Doch dort ging es um Gläubiger von Staatsanleihen, im Fall Zypern trifft es dagegen den zyprischen Rentner als Kleinsparer genauso wie den russischen Großanleger. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) fordert deshalb einen Schutz für Kleinsparer: Ihnen sollte ein Freibetrag von 25 000 Euro zugesagt werden.
Der Chefvolkswirt der Commerzbank Jörg Krämer betont, dass Zypern „mit seinem völlig überdimensionierten Bankensystem und seinen laxen Geldwäscheregeln ein Sonderfall“ sei. Die Bilanzsumme der zyprischen Banken ist acht Mal so groß wie die gesamte Wirtschaftsleistung. Im Schnitt der EU-Staaten ist der Bankensektor nur 3,5 Mal so groß. Die zyprischen Finanzinstitute werden von der EU nun gezwungen, bis 2018 auf das EU-Durchschnittsmaß zu schrumpfen.
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert, dass Zypern nach wie vor eine bedeutende Rolle für Vermögen aus Straftaten spiele. So werde das Geld dort in großem Stile mithilfe von Schein- und Domizilgesellschaften gewaschen. BDK-Bundesvorsitzender André Schulz fordert „ernsthafte Maßnahmen zur Trockenlegung geldwäscherelevanter Infrastrukturen“. So müssten mindestens übliche gesellschaftsrechtliche Publikationspflichten umgesetzt werden. „Ein Online-Unternehmensregister, in dem unter anderem die Recherche eines wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft möglich ist, sollte innerhalb der Europäischen Union längst zu einem selbstverständlichen Mindeststandard gehören“, sagte Schulz.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu Folge sei bei dem Rettungspaket für Zypern nicht auf die Ersparnisse von Kleinsparern zurückgegriffen worden. Die Bundesregierung hätte die Einlagensicherung respektiert, die für Konten bis zu 100.000 Euro gilt, erklärte Schäuble in einem “Tagesthemen“-Interview. “ Das war die zyprische Regierung, auch die Europäische Kommission und die EZB, die haben sich für diese Lösung entschieden und das müssen sie nun dem zyprischen Volk auch erklären“.
Auf die Frage, ob nicht auch ein Freibetrag möglich gewesen wäre, um die Zwangsabgabe sozialer zu gestalten, antwortete Schäuble, dass eine bestimmte Summe an Finanzmitteln zusammenkommen musste. “Wenn man auf der einen Seite nicht zu hoch gehen wollte in der Belastung der großen Investoren, dann kommt man auf die Summe nur, wenn man sie breit anlegt.“ Schäuble warnte das zyprische Parlament vor einer Ablehnung des Rettungspaketes. Im Falle eines “Nein“ seien die zyprischen Banken nicht mehr zahlungsfähig. “Und dann kommt Zypern in eine sehr schwierige Lage.“
Ist der Vorwurf berechtigt, die Zwangsabgabe für Sparer sei ein Tabubruch der EU?
In der Tat werden zum ersten Mal seit dem Ausbruch der Staatsschuldenkrise die Besitzer von Giro- und Spareinlagen an den Kosten einer Rettungsaktion beteiligt. Auch im Falle Griechenlands gab es, wenn man so will, bereits einen Tabubruch, als nämlich private Gläubiger an den Kosten die Bankenrettung beteiligt wurden. Doch dort ging es um Gläubiger von Staatsanleihen, im Fall Zypern trifft es dagegen den zyprischen Rentner als Kleinsparer genauso wie den russischen Großanleger. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) fordert deshalb einen Schutz für Kleinsparer: Ihnen sollte ein Freibetrag von 25 000 Euro zugesagt werden.
Der Chefvolkswirt der Commerzbank Jörg Krämer betont, dass Zypern „mit seinem völlig überdimensionierten Bankensystem und seinen laxen Geldwäscheregeln ein Sonderfall“ sei. Die Bilanzsumme der zyprischen Banken ist acht Mal so groß wie die gesamte Wirtschaftsleistung. Im Schnitt der EU-Staaten ist der Bankensektor nur 3,5 Mal so groß. Die zyprischen Finanzinstitute werden von der EU nun gezwungen, bis 2018 auf das EU-Durchschnittsmaß zu schrumpfen.
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert, dass Zypern nach wie vor eine bedeutende Rolle für Vermögen aus Straftaten spiele. So werde das Geld dort in großem Stile mithilfe von Schein- und Domizilgesellschaften gewaschen. BDK-Bundesvorsitzender André Schulz fordert „ernsthafte Maßnahmen zur Trockenlegung geldwäscherelevanter Infrastrukturen“. So müssten mindestens übliche gesellschaftsrechtliche Publikationspflichten umgesetzt werden. „Ein Online-Unternehmensregister, in dem unter anderem die Recherche eines wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft möglich ist, sollte innerhalb der Europäischen Union längst zu einem selbstverständlichen Mindeststandard gehören“, sagte Schulz.
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