Tuesday, February 5, 2013

Und Berlin kritisierte die Schule weniger


Der Gewaltbericht der Senatsverwaltung für Bildung hat neue Zahlen über die Zustände an Berlins Schulen herausgegeben. Demnach soll die schwere Gewalt unter Kindern abnehmen. Es wird aber immer noch gedroht und beleidigt.

Weniger körperliche Gewalt, aber wesentlich mehr Beleidigungen, Drohungen und Tätlichkeiten – so lässt sich der aktuelle Gewaltbericht der Bildungsverwaltung für das Schuljahr 2011/2012 bilanzieren. Insgesamt ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle um 25 Prozent gestiegen und liegt nun – trotz sinkender Schülerzahlen – bei über 1800 und damit höher als in allen Vorjahren, die im Rahmen der Bildungsstatistik erfasst wurden. Die Zahl der schwereren Delikte wie körperliche Gewalt, Amokdrohungen und Erpressung nahm aber um elf Prozent ab.
Während die meisten Zwischenfälle in Mitte und Steglitz-Zehlendorf registriert wurden, gab es in Neukölln einen leichten Rückgang um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Knapp die Hälfte aller gemeldeten Fälle gehörten zum Bereich der Tätlichkeiten, Beleidigungen und Drohungen, wobei vier Prozent unter den Begriff Mobbing und zwei Prozent unter sexuelle Belästigung fielen. Nur ein Prozent der Meldungen gehörte zur höchsten Gefährdungsstufe wie Waffengebrauch. Vermerkt wurde auch ein Todesfall, über den die Senatsverwaltung für Bildung aber keine näheren Angaben machten konnte.
Jungen sind überproportional häufig in Gewaltvorkommnisse verwickelt. Betroffen sind vor allem die Acht- bis Dreizehnjährigen, weshalb auch die Grundschulen besonders bei der Prävention gefordert sind. Welchen Anteil bei den Opfern und Tätern die Kinder aus Migrantenfamilien ausmachen, wird in der veröffentlichten Kurzfassung des Berichts – anders als in früheren Jahren – nicht angegeben.
Monika Hirsch-Sprätz, Leiterin der Mobbingberatung Berlin-Brandenburg, mahnt bei der Definition von Gewalt zur Differenzierung. Es sei schwierig, etwa bei Beleidigungen von „minderschweren Fällen“ zu reden. „Psychische Gewalt kann unter Umständen in körperlicher Gewalt enden. Seelischer Terror läuft in der Regel verdeckter ab und wird von Außenstehenden schwerer wahrgenommen“, so Hirsch-Sprätz. Nicht selten entwickelten die Betroffenen körperliche Symptome wie Bauchschmerzen und Migräne. Nach ihrer Einschätzung ist die Dunkelziffer bei Gewaltvorfällen weitaus höher als die offiziellen Zahlen. Und Steglitz-Zehlendorf sei längst kein „Luxusbezirk“ mehr und habe sich wegen seiner Bevölkerungsmischung stark verändert. Während die Anti-Aggressionstrainings in Bezirken wie Neukölln allmählich fruchteten, habe man in Steglitz-Zehlendorf die Probleme unterschätzt. Gerade in den höheren Gymnasialklassen würden Konflikte sehr subtil ausgetragen.
Auch Michael Retzlaff vom Landesinstitut für Schule und Medien schätzt die Dunkelziffer hoch ein. „Besonders die Beleidigungen und Bedrohungen in den sozialen Netzwerken stellen ein ernstes und dauerhaftes Problem dar“. Die Bildungsverwaltung führt die Häufung der Vorfälle darauf zurück, dass die Schulen die Fälle konsequenter melden.

Friday, February 1, 2013

Schauen Sie in Allgemeine AUGSBURGER konfrontiert Kritik


Ein Augsburger Politiker erwirkt einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Augsburger Allgemeine. Der Grund: ein Nutzerkommentar im Netz. Dieser Fall zeigt die Probleme mit den Kommentaren. Doch die Zeitung will sich nun wehren.

Unverhältnismäßig! Geht gar nicht! Die Kommentatoren auf Twitter waren sich einig: Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich hat über die Stränge geschlagen. Was hatte der Mann nur gemacht, um so viel nationale Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen?
Die Geschichte beginnt im Herbst 2012. Ein Vorstoß Ullrichs, Tankstellen nach 20 Uhr den Verkauf von Alkohol an Fußgänger zu verbieten, wird im Kommentarforum der „Augsburger Allgemeinen“ lebhaft diskutiert. Der CSU-Politiker fühlt sich von einem Nutzer, der unter dem Pseudonym „Berndi“ schreibt, beleidigt. Der Kommentar lautete: „Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern sein Feierabend-Bier ab 20 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht.

“ Der Anwalt des Ordnungsreferenten wendet sich an die Zeitung und fordert den Klarnamen des Nutzers. Die Zeitung weigert sich, den herauszugeben, prüft aber den Eintrag und entschließt sich, ihn zu löschen. Der Anwalt bemüht dennoch das Amtsgericht Augsburg und erwirken einen Durchsuchungsbeschluss. Am Montag stand die Polizei damit vor der Redaktion – die die Daten herausgab.
Der Fall ist in vielerlei Hinsicht spannend: Wo hört eine Meinung auf, wo beginnt eine Beleidigung? Ist ein Nutzerbeitrag auf der Seite eines Medienunternehmens besonders geschützt? Außerdem verweist der Fall auf ein größeres Problem: Wie kann in den Foren im Internet eine produktive Debatte ermöglicht werden, ohne dass die Daten der Nutzer erhoben werden und damit letztlich ihre Anonymität gefährdet wird?
Die erste Frage ist recht schnell beantwortet. Die meisten Juristen, die den Fall kommentieren, sehen in der konkreten Äußerung keine Beleidigung. Der Beitrag wurde offenbar von einem Nutzer ohne juristische Vorbildung verfasst. Denn eine „Rechtsbeugung“, sagt der Berliner Anwalt Alexander Ignor, der auf Medienstrafrecht spezialisiert ist, kommt nur bei rechtlichen Entscheidungen vor, zum Beispiel von Richtern. Der Begriff sei wohl eher ein Ausdruck dafür, dass der Leser das Verhalten des Ordnungsreferenten nicht richtig finde. „Starke Äußerungen sind zulässig, soweit sie nicht diffamierend sind. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Sie sind durch das Meinungsäußerungsrecht gedeckt“, sagt Ignor. Die Rechte des Betroffenen müssten abgewogen werden gegen das öffentliche Interesse daran, den Streit in der Sache auszutragen. Auch Ulf Buermeyer, Richter am Berliner Landgericht, hält die Begründung des Amtsgerichts für „hanebüchen“.

Die meisten Juristen im Netz schließen sich an. Einige, so etwa der Anwalt und Blogger Thomas Stadler, argumentierten, der Kommentarbereich einer Zeitung sei sogar durch die Pressefreiheit besonders geschützt. Er sei vergleichbar mit den Leserbriefen, die eine Zeitung abdruckt, schließlich bezögen sich die Kommentare ebenfalls auf redaktionelle Inhalte. Für die Presse aber gilt ein Beschlagnahmungsverbot.
Tatsächlich sind trotz der Masse der Kommentare und der heftigen Debattenkultur im Internet Fälle wie der bei der „Augsburger Allgemeinen“ eine Ausnahme. „Da wir unsere Community moderieren, jeder Beitrag geprüft wird und wir großen Wert auf einen respektvollen, nicht ehrverletzenden Ton legen, kommt so etwas extrem selten vor“, sagt Julia Bönisch, stellvertretende Chefredakteurin von „Süddeutsche.de“. Die anderen angefragten Nachrichtenportale wollen sich offiziell nicht äußern. Unter der Hand sprechen sie von ein bis zwei Fällen im Jahr, bei denen gegen Kommentare juristische Schritte eingeleitet werden. Von Durchsuchungen berichtet niemand.

Johnny K. Gehäuse: die verdächtigen Reisepässe

In der Türkei laufen die Ermittlungen gegen Onur U., der als Hauptverdächtiger im Fall Jonny K. gilt, auf Hochtouren. Auch dort wird er mittlerweile per Haftbefehl gesucht. Wo ihm letztlich der Prozess gemacht werden könnte, ist aber noch offen.

Der Haupttatverdächtige im Fall Jonny K., Onur U., hat offenbar die doppelte Staatsbürgerschaft: Aus einer Anfrage des Tagesspiegel bei der Senatsverwaltung für Inneres geht hervor, dass Onur U. auch im örtlichen Einwohnerregister als deutscher Staatsbürger registriert sei. Und: „Informationen zu weiteren Staatsangehörigkeiten liegen hier nicht vor“, hieß es. Da ein Deutscher laut Gesetz automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, muss Onur U. bereits vorher über zwei Staatsangehörigkeiten verfügt haben. Nach damaliger Rechtslage konnte eine Familie in den 90er Jahren nach ihrer Einbürgerung die türkische Staatsbürgerschaft wiedererwerben, ohne dabei die deutsche zu verlieren.

Das er auch die türkische Staatsbürgerschaft hat, ist ebenfalls sicher: Nach Angaben der türkischen Botschaft habe die zuständige Staatsanwaltschaft in der Türkei die Ermittlungen aufgenommen, nachdem sich herausgestellt hat, dass der Betreffende türkischer Staatsbürger ist. Es sei jetzt auch ein Haftbefehl in der Türkei gegen ihn verhängt worden. Zwar gibt es bereits einen deutschen Haftbefehl, der aber nur in der EU gilt. Eine Information aus türkischen Konsularkreisen bestätigte, dass Onur U. bereits vor seiner Flucht eine doppelte Staatsbürgerschaft gehabt haben soll.
„Wir begrüßen sehr, dass die Türkei in diesem Fall großes Interesse zeigt, den Fall aufzuklären“, sagte ein Mitarbeiter des türkischen Konsulats. Wo Onur U. der Prozess gemacht wird, hängt davon ab, ob er wieder nach Deutschland einreisen wird, um sich hier – wie damals angekündigt – freiwillig den Behörden zu stellen. Türkische Behörden liefern ihre Staatsbürger nämlich nicht aus. Fest steht aber auch, dass im Strafrecht keine Doppelverurteilung aufgrund mehrerer Staatsangehörigkeiten möglich ist. Es wäre auch denkbar, dass Onur U. die deutsche Staatsbürgerschaft abgibt, dann würde ihm ohnehin der Prozess in der Türkei gemacht werden.

1994 hatte es in Berlin einen ähnlichen Fall gegeben. Damals hatte der  in Berlin lebende türkische Staatsbürger Aydin Y. die 17-jährige Schülerin Kirstin S. in einem Kellerverlies in Wedding getötet. Auch hier floh der Tatverdächtige in die Türkei und stand erst elf Jahre später vor Gericht. Dabei war den deutschen Ermittlern der Aufenthaltsort von Aydin Y. seit 2004 bekannt war. Da die türkischen Behörden ihren Staatsbürger aber nicht ausliefern, hofften die deutschen Strafverfolgungsbehörden auf eine Gelegenheit, dass ihnen Aydin Y. ins Netz geht. Elf Jahre später wollte er wieder nach Deutschland einreisen. Als er sich längst in Sicherheit wähnte, wurde Aydin Y. im September 2005 direkt am Flughafen verhaftet.

Thursday, January 24, 2013

Pläne nach geltendem Recht

Erleichterung im Berliner Südwesten, neue Arbeit für die Juristen. Nach dem Urteil gegen die geplante Wannsee-Flugroute ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Platzeck, Wowereit und Co. geraten nun aber noch stärker unter Druck.
Was heute gängige Praxis ist, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch für die ferne Zukunft untersagt: Das Überfliegen des Forschungsreaktors in Wannsee. Damit haben die Richter die für den neuen BER-Flughafen festgelegte Route über Wannsee gekippt, die die Piloten im Prinzip derzeit vom jetzigen Flughafen Schönefeld aus aber fliegen. Auf die bisherigen Routen wirke sich das Urteil vom Mittwoch nicht aus, sagte OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn. Die alten Genehmigungen gelten hier weiter. Allerdings ist der Verkehr heute erheblich geringer als der für den BER prognostizierte.
 Flugzeuge starten immer gegen den Wind. Bläst er von Westen, was an etwa zwei Drittel der Tage eines Jahres der Fall ist, biegen die Piloten, die nach Norden oder Osten wollen, derzeit Richtung Berlin ab, wenn sie eine Höhe von 5000 Fuß (1,5 Kilometer) erreicht haben. So ergibt sich ein „Fächer“ von geflogenen Routen, der von Teltow bis Wannsee reicht. Theoretisch kann auch der Reaktor überflogen werden; die meisten Piloten biegen jedoch schon früher ab.
Sollte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das die Routen festlegt, in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, könnte nach Scheerhorns Angaben weiter wie heute geflogen werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Möglicherweise wären die Richter in Leipzig aber immer noch schneller als die Planer und Bauer am BER. Eine Entscheidung will das BAF erst treffen, wenn das Urteil schriftlich begründet ist.
Auf die anderen Routen wirkt sich das Urteil ebenfalls nicht aus. Die Richter haben ihren Spruch ausschließlich mit der Gefährdung des Reaktors durch die Absturzgefahr von Flugzeugen begründet. Und diesen gibt es nur in Wannsee.
Beim Argument der mitklagenden Deutschen Umwelthilfe, die Routenfestsetzung sei wegen einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig, sieht das Gericht weiteren Aufklärungsbedarf und hat das Verfahren deshalb abgetrennt. Mit der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung begründen auch die Gegner der Müggelseeroute ihre Klage. Die Bundesregierung hält im Gegensatz zu Umweltbehörden der EU in Brüssel ein solches Prüf-Verfahren, wie berichtet, für nicht erforderlich, weil die Untersuchungen bereits im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens vorgenommen worden seien. Doch auch bei der Wannsee-Route war die Genehmigungsbehörde bis zur Entscheidung des Gerichts überzeugt, auf der sicheren Seite zu sein. „Wir haben nach geltendem Recht geplant“, sagte die Sprecherin der Deutschen Flugsicherung, Ute Otterbein. Und ihre Kollegin Kerstin Weber vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ergänzte, im Vordergrund der Abwägungen habe der Lärmschutz für möglichst viele Anwohner gestanden. Das Absturzrisiko sei bereits im Planfeststellungsverfahren als gering eingestuft worden.
Dennoch gerät mit dem Urteil, den noch ausstehenden Prozessen am OVG und dem von der EU-drohenden Vertragsverletzungsverfahren das im Februar 2012 vom Bundesaufsichtsamt festgelegte Flugrouten-System von mehreren Seiten unter Druck. Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des BER und den Flugbetrieb danach werde dies aber nicht haben, sagte Brandenburgs Verkehrsstaatssekretär Rainer Bretschneider. Er wechselt in Kürze als neuer BER-Sonderbeauftragter in die Staatskanzlei von Ministerpräsident und Aufsichtsratschef Matthias Platzeck. Der SPD-Politiker und sein Berliner Amtskollege Klaus Wowereit halten sich mit Bewertungen des Urteils zurück. Beide verweisen auf die für die Flugrouten zuständigen Bundesbehörden. Wowereit sagte: „ Wenn sich nach dem jetzigen Urteil Verbesserungen im Interesse der Menschen erreichen lassen, dann ist das positiv.“
Wegen der Flugrouten hatte es im Jahr 2011 in der Region massive Bevölkerungsproteste gegeben. Auslöser war, dass die von der Flugsicherung vorgelegten BER-Routen von denen im Planfeststellungsverfahren abwichen. Sie knickten ab – und waren nicht mehr gerade. Dies wurde damit begründet, dass so das Flugaufkommen auf den beiden parallelen BER-Pisten bewältigt werden kann. Vor der endgültigen Festlegung waren die Routen ein Jahr in der Fluglärmkommission – dort sitzen die betroffenen Anrainergemeinden und Berliner Bezirke – debattiert worden. Die Kommission, die lediglich Empfehlungen geben darf, hatte sich gegen die Wannsee-Route ausgesprochen. Allerdings nicht wegen des Reaktors, sondern um das dichtbesiedelte Stadtgebiet möglichst zu umgehen, sagte Chefin Kathrin Schneider. Das Urteil werde wie die EU-Bedenken wegen der Routen über geschützte Naturräume auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen, voraussichtlich am 18.März.

Underground Kanalnetz Nollendorfplatz stellt fast gelähmt

Gleich vier U-Bahn-Linien und deren Betrieb wurden am Donnerstag durch einen Rohrbruch am Bahnhof Nollendorfplatz in Mitleidenschaft gezogen - und das ausgerechnet im Berufsverkehr. Sehen Sie hier ein Video von vor Ort.
Wasser marsch im U-Bahnhof: Ein Rohrbruch hat am Donnerstag den U-Bahnhof Nollendorfplatz lahmgelegt. Dort halten vier Linien. Der Verkehr der U 1, U 3 und U 4 wurde gegen 14 Uhr unterbrochen, die Züge der U 2 passierten die Station ohne Halt. Erst am Abend konnte der Verkehr wieder aufgenommen werden. Die Haupthalle des Bahnhofs blieb aber zunächst geschlossen. Nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz war das Wasser am Mittag nach einem Rohrbruch im Zwischengeschoss des Bahnhofs aus einem Gully geschossen und über die Treppenanlagen auf die beiden übereinander angeordneten Bahnsteige gelaufen. Betroffen seien vor allem die unter der Treppe angeordneten Technikräume.
 Im Bahnhof gibt es zudem ein Stellwerk.
Weil die Feuerwehr nach Angaben von Reetz angeordnet hatte, aus Sicherheitsgründen auch den Notstrom abzuschalten, ging im Bahnhof vorübergehend gar nichts mehr. Am Abend waren BVG-Techniker noch dabei, die Schäden zu begutachten. Wie weit die empfindliche Elektronik der technischen Anlagen durch das Wasser beschädigt wurde, war zunächst nicht klar. Auch die Ursache des Rohrbruchs steht noch nicht fest.
Die BVG unterbrach den Verkehr der Linien U 1, die nur zwischen Warschauer Straße und Gleisdreieck fuhr, der U 3, die nicht zwischen Nollendorfplatz und Spichernstraße verkehrte, und stellte den Betrieb auf der U 4 (Nollendorfplatz–Innsbrucker Platz) komplett ein. Teilweise fuhren Busse als Ersatz für die U-Bahn. Die Züge der U 2 auf der Hochbahnstrecke konnten die Station passieren – ohne Halt und weit weg vom Wasser, das von der Feuerwehr dann abgepumpt wurde.
Für sie war es nur ein kleiner Einsatz: Um 13.32 Uhr wurde sie nach Auskunft des Lagezentrums alarmiert und rückte mit acht Männern an. Nachdem der Anschluss abgesperrt und das noch erreichbare Wasser abgepumpt waren, sei der Einsatz um 15.39 Uhr beendet gewesen.
Nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe (BWB) befand sich das geplatzte Rohr im Verantwortungsbereich der BVG. Nach deren Notruf sei ein Entstörer der Wasserbetriebe zum Nollendorfplatz gefahren, um zu helfen. Das kaputte Rohr sei mit 15 Zentimeter für einen „Hausanschluss“ ungewöhnlich dick gewesen – vermutlich, um im Fall eines Brandes genug Löschwasser zu haben. Die ausgelaufene Menge schätzen die Wasserbetriebe anhand des Zählerstandes auf etwa 30 Kubikmeter, also 30 000 Liter. Das sind drei Viertel vom Jahresverbrauch eines Durchschnitts-Berliners.
Fahrgäste mussten sich andere Wege suchen und auf die U 2, auf Busse oder auf die S-Bahn ausweichen. Vor den Bahnhofseingängen verwiesen BVG-Mitarbeiter die Passagiere auf Busse sowie die nahe gelegenen U-Bahnhöfe Bülowstraße und Wittenbergplatz. In den Bussen gab es großes Gedränge, aber kein Chaos. Im Bahnhof brachten Händler am frühen Abend ihre Waren ins Trockene.
Probleme gab es auch im S-Bahnhof Ostkreuz – allerdings dort mit der Stromversorgung, Die Geschäfte in der neuen Ringbahnhalle blieben im Dunkeln, auch Fahrscheinautomaten funktionierten nicht. Die Bahn setzte Notstromgeräte auf den Bahnsteigen ein. Der Zugverkehr war nicht betroffen.

Ist Ihr Partner Pflegeeinrichtungen

Sie lebt sein Leben. Erträgt seine Launen. Dreht ihn im Schlaf. Seit fünf Jahren ist Wolfgang S. ein Pflegefall. Seine Frau würde ihn nie in ein Heim geben. Auch wenn der Alltag sie oft an ihre Grenzen bringt.

Sieben Stunden in der Woche hat sie für sich. Sieben Stunden jeden Dienstag. Sieben Stunden, in denen sie zur Ruhe kommen, sich erholen oder mal nur bummeln gehen sollte, sich etwas gönnen. Aber meistens lebt sie auch an ihrem Tag nur für ihn. Macht seine Termine, den Papierkram fürs Amt, den er nicht mehr erledigen kann, oder die Wäsche. Für sie bleibt keine Zeit mehr, seit ihr Ehemann vor fünf Jahren zum Pflegefall geworden ist. „Jeht ja auch nich’ anders, wa Bärli“, sagt sie und schaut ihn mit großen grünen Augen an.
Wolfgang und Susanne S. hatten andere Pläne. Ein freies, unbeschwertes Leben wollten sie führen und die Welt sehen, wenn sie einmal Rentner sind.
 Nun ist ihre Welt sehr klein geworden. Etwa 70 Quadratmeter.
So groß ist die Wohnung in Mariendorf, wo sie den Großteil ihrer Tage verbringen. Müssen. Die weite Welt hängt im Schlafzimmer, direkt vor ihren Augen, wenn sie abends in ihr ordentlich gemachtes Bett gehen. Drei Bilder nebeneinander: Strand, Meer, Himmel.
Wolfgang S. schaut jeden Morgen auf die eingerahmte Welt, als sähe er sie zum ersten Mal, und irgendwie ist es ja auch so. Vier Schlaganfälle haben sein Gedächtnis zerstört. Es war der Moment, den seine Frau als „Urknall“ bezeichnet, weil seither nichts mehr ist, wie es war. Weil seitdem nicht mehr ihr großer Wolfgang die Ansagen macht, sondern sie, die kleine Frau, die auf einmal alles allein zu verantworten und zu buckeln hat. Ihr Leben fing mit Mitte 50 komplett neu an, denn dass ihr Wolfgang im Heim alt wird, kam nicht in Frage.


Also umsorgt sie ihren Mann, so wie die allermeisten der zehn Millionen Deutschen es handhaben, die einen Angehörigen pflegen. Fast immer kümmern sich Frauen. Das hat das Allensbach Institut im Auftrag der R+V-Versicherung ermittelt. Durchschnittlich 61 Jahre alt sind sie und nicht berufstätig.
Susanne S. hatte einen Beruf, sie war Friseurin. Doch im vergangenen Jahr schmiss sie hin – und gab damit auch ihr letztes Stück Eigenständigkeit auf. „Man selbst hat nichts mehr“, sagt sie. „Aber man gewöhnt sich an alles.“ Das klingt bitterer, als sie es meint. Die 61-Jährige ist eine quirlige, anpackende Frau, die nicht fragt, warum es gerade ihren Mann getroffen hat, sondern nur, wie sie ihm am besten helfen kann.
Am Montagmorgen liegt Wolfgang S. im Streifenpullover und grauer Jeans unter einer Wolldecke auf der Couch. „Wat machen wa’n heute?“, fragt er.
Einkaufen gehen, Mittagessen, Spazierengehen, Fernsehen.

Friday, January 18, 2013

Viel Kritik plant Scheeres '

Bildungssenatorin Sandra Scheeres will die Übernahme von verbeamteten Lehrern aus anderen Bundesländern einschränken. Ihr Vorhaben stößt beim Koalitionspartner CDU auf scharfe Kritik. Schon jetzt zeichnet sich in Berlin ein Lehrermangel ab.

Die Pläne von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), die sogenannte „Drehtürverbeamtung“ von Lehrkräften aus anderen Bundesländern einzuschränken, verärgern den Koalitionspartner CDU. „Wir sind irritiert über die Vorgehensweise der Senatorin. Das wurde überhaupt nicht mit uns abgestimmt“, sagte die bildungspolitische Sprecherin, Hildegard Bentele. Auch inhaltlich gehe sie keineswegs konform mit den Plänen der Senatorin. „Das ist eine reine Neiddebatte, die befriedigt werden soll. Frau Scheeres hat kein Gesamtkonzept für die Probleme der Berliner Lehrerschaft.

“ Wenn das Land auf Beamte aus anderen Ländern verzichte, werde es noch schwieriger, dringend benötigte Fachlehrer zu finden. Bentele plädiert stattdessen für die Verbeamtung aller Lehrkräfte: „Das würde viele Schwierigkeiten auf einmal lösen.“

Wie berichtet, will Scheeres das Einstellungsverfahren ändern, um zu verhindern, dass sich Lehrer in einem anderen Bundesland verbeamten lassen und dann nach Berlin zurückkehren und ihren Status behalten können. Berlin verbeamtet seit 2004 nicht mehr, dennoch sind jedes Jahr etwa zehn Prozent der neu eingestellten Lehrkräfte Beamte, 2012 waren es rund 130 Lehrer.

Am Donnerstag stellte Scheeres ihre Pläne zur Neuregelung, die ab 2014 gelten soll, im Abgeordnetenhaus vor. Danach werden nur noch verbeamtete Lehrer aus anderen Bundesländern übernommen, wenn sie bereits seit mindestens fünf Jahren Staatsdiener sind. Davon abgesehen sei eine Übernahme von Lehrern, die auf ihren Beamtenstatus verzichten, „möglich und erwünscht“.

Ein Wechsel von Beamten aus familiären Gründen im Rahmen des Ländertauschverfahrens, das von der Kultusministerkonferenz beschlossen wurde, soll weiterhin möglich sein. Allerdings sollen diese verbeamteten Pädagogen keine Zulagen mehr bekommen, mit denen die Differenz zu einer bisherigen höheren Besoldung ausgeglichen wurde – und zwar auch dann nicht, wenn sie Fächer wie Mathematik, Physik oder Musik unterrichten, für die es in Berlin großen Bedarf gibt. Nur Beamte mit Mangelfächern, die aus rein dienstlichen Gründen nach Berlin wechseln und seit fünf Jahren verbeamtet sind, sollen weiterhin eine Zulage bekommen. Scheeres kündigte an, auch diese Zulage in absehbarer Zeit abschaffen zu wollen. Nach Angaben ihrer Verwaltung ist dafür aber eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und die Zustimmung des Innensenators nötig. Für alle anderen Neuerungen müssen den Angaben zufolge nur Arbeitsanweisungen geändert werden, und dafür genüge die Zustimmung von Personalvertretern.

„Wir werden das rechtlich prüfen“, kündigte CDU-Politikerin Bentele dennoch an. Martin Delius von der Piratenpartei kritisierte das Vorhaben der Senatorin als „reine Symptombekämpfung“. Die Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Lehrerzimmern bleibe erhalten. Ähnlich äußerten sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE). „Konsequent wäre es, wenn Berlin wie das Land Sachsen ganz auf die Einstellung von verbeamteten Lehrern verzichten würde“, sagte ein GEW-Sprecher.

Zufriedener klingt dagegen Florian Bublys von der Initiative „Bildet Berlin“, die gerade erst die Ungleichbehandlung von verbeamteten und angestellten Berliner Lehrern in einer Protestaktion angeprangert hat: „Das ist ein Signal, dass unsere Forderungen ernst genommen werden.“ Der Senat müsse den angestellten Lehrern noch weiter entgegenkommen, um Nachwuchskräfte in der Stadt zu halten. Ob das in diesem Jahr gelingt, ist fraglich. 2013 sollen 1300 Lehrer eingestellt werden. Derzeit läuft die erste Auswahlrunde für rund 400 Stellen. Dem Vernehmen nach konnten mehr als 100 Stellen nicht besetzt werden – und die Hälfte der eingeladenen Bewerber erschien erst gar nicht zum Gespräch.