Tuesday, February 12, 2013
Wednesday, February 6, 2013
Muss anonymen Samenspender zur Offenlegung der Namen
Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Doch das könnte schwierig werden.Das Gericht verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung. Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym befruchten lassen hatte. Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner berief sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 22 Jahre alte Klägerin geboren war. (dpa)
FlexStrom für einen Euro
Der Berliner Billigstromanbieter Flexstrom soll verkauft werden – womöglich zu einem symbolischen Preis. Kunden klagen über die schleppende Auszahlung von GuthabenDie Eigentümer des Billigstromanbieters Flexstrom suchen seit mehreren Wochen nach Investoren. Informationen des „Handelsblatts“ zufolge wurde das Unternehmen dabei auch Konkurrenten zum Kauf angeboten. Unter anderem wurden die RWE-Tochter Eprimo sowie der Eigentümer des Gasanbieters Goldgas, der Finanzinvestor BluO, angesprochen. Das erfuhr das „Handelsblatt“ in Kreisen, die mit den Gesprächen vertraut sind. Mindestens ein weiterer Strom- und Gasanbieter soll sich die Flexstrom-Gruppe angeschaut haben. Es werde ein symbolischer Preis von einem Euro verlangt, weil die Verbindlichkeiten hoch sein. Weder BluO noch RWE wollten sich zu den Gesprächen äußern. Flexstrom-Sprecher Dirk Hempel wollte sich auf Anfrage nicht zu den Motiven für die Verkaufsgespräche äußern. Ob es überhaupt Verkaufsgespräche gebe, kommentierte er nicht. Er dementierte aber, dass Flexstrom für nur einen Euro zu haben sei. Hempel antwortete auf eine entsprechende Frage des „Handelsblatts“: „Es gibt für die Flexstrom-Eigentümer auch absolut gar keinen Grund, ihre ,Anteile gegen einen rein symbolischen Betrag von beispielsweise einem Euro abzugeben’. Dies gilt identisch auch für sämtliche Tochterunternehmen.“
Flexstrom ist mit knapp 600 000 Kunden einer der größten unabhängigen Strom- und Gasanbieter Deutschlands. Das Unternehmen war 2003 gegründet worden und mit Billigangeboten jahrelang rasant gewachsen. Der Konzern beschäftigt in Berlin in seiner Zentrale am Reichpietschufer in Tiergarten und einem Callcenter in Mariendorf knapp 700 Mitarbeiter.
Die letzten vorliegenden Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2012 zeigen, dass sich das Wachstum deutlich verlangsamt hat. Verglichen mit Ende 2012 konnte die Gruppe die Kundenzahl nur noch um 7500 auf knapp 570 000 steigern. Die Stammmarke Flexstrom büßte unter dem Strich rund 35 000 Kunden ein. Die Tochter Optimal Grün, die erst seit Oktober 2011 zur Flexstrom-Gruppe gehört, verlor ebenfalls 35 000 Kunden, was gut einem Drittel ihres Kundenstammes entspricht. Flexstrom hatte Optimal Grün 2011 für 20 Millionen Euro erworben.
Käufer und Verkäufer waren dabei identisch: Die Männer, die Optimal Grün gründeten und verkauften, waren dieselben Männer, denen auch Flexstrom gehört: Robert und Thomas Mundt halten jeweils knapp 45 Prozent an der Muttergesellschaft Flexstrom. Robert Mundt ist Vorstandschef, sein Bruder Thomas sitzt im Aufsichtsrat. Jeweils fünf Prozent halten Finanzvorstand Martin Rothe und Andreas Felix, der Geschäftsführer von Löwenzahn Energie, einer weiteren Tochtergesellschaft von Flexstrom
Im vergangenen November wollte sich Flexstrom 35 Millionen Euro über eine Mittelstandsanleihe besorgen, blies das Vorhaben aber einige Tage vorher ab. Im Börsenprospekt für die Anleihe hatte das Unternehmen das Abflauen des Wachstums selbst kritisch beschrieben. Daraufhin sprach das Management Interessenten für eine Übernahme an. Für einen Käufer aus der Energiebranche könnten vor allem die Kundendaten von Interesse sein. In Branchenkreisen wird aber auch über einen Teilverkauf – beispielsweise der Tochtergesellschaften Optimal Grün und Löwenzahn – gegen eine Finanzspritze durch einen Investor oder ein Darlehen spekuliert.
Derweil eskalierte der Streit mit Netzbetreibern, die Flexstroms Strom und Gas durchleiten. Nachdem einige Betreiber den Anbieter auf Vorkasse gesetzt hatten, weil Rechnungen schleppend bezahlt wurden, wurde den beiden Töchtern Optimal Grün und Löwenzahn in Wuppertal vor rund zwei Wochen sogar der Zugang zum Netz gesperrt.
Kunden klagen wiederum über die schleppende Auszahlung von Guthaben. Im Internet gibt es eine Facebook-Seite von „Flexstrom-Geschädigten“, auf der sich Kunden des Stromanbieters gegenseitig austauschen und beraten.
Trotz dieser düsteren Zeichen und dem Umstand, dass der Free Cash Flow der Gruppe im ersten Halbjahr 2012 bei minus 15,8 Millionen Euro lag, wies Flexstrom in den vergangenen Wochen vehement mögliche Liquiditätsprobleme zurück. „Insbesondere die Aussage, dass es Verbindlichkeiten gäbe, die wir nicht aus eigener Kraft bedienen könnten, weisen wir mit Nachdruck und ausdrücklich zurück. Wir bereiten definitiv keinen Insolvenzantrag vor – und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan. Dafür gibt und gab es nicht den geringsten Anlass. Anderslautende Behauptungen sind schlicht unwahr“, schreibt Flexstrom- Sprecher Hempel. HB
Tuesday, February 5, 2013
U-Häftlinge Sue Berlin
In den neuen Fällen geht es nicht um Strafgefangene, sondern um Untersuchungshäftlinge – die Klagen aber sind ähnlich: Die Bedingungen in Moabit seien menschenunwürdig, auch weil die Verdächtigen bis zu 23 Stunden in Zellen eingesperrt gewesen seien. Nicht unwahrscheinlich ist, dass Gerichte den Klägern eine Entschädigung zusprechen, wenn auch nicht in der geforderten Höhe: In einem aktuellen Fall hat das Kammergericht einem Antrag auf Prozesskostenhilfe eines früheren Untersuchungshäftlings stattgegeben – und diese Hilfe wird nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg gewährt. Dem Antrag zufolge hatte der Mann mehr als 900 Tage in Einzelzellen in Moabit eingesessen, 23 Stunden täglich. Das Urteil zu menschenunwürdigen Haftbedingungen 2009 habe – so die vorläufige Einschätzung des Kammergerichts – „Maßstäbe aufgestellt, deren Anwendung dazu führen könnte, die von dem Antragsteller geschilderten Haftbedingungen als menschenunwürdig anzusehen.“ Aus dem aktuellen Beschluss geht auch hervor, dass die Richter nicht die geforderten 90 800 Euro als angemessene Entschädigung ansehen, sondern 25 100 Euro. Sollten solche Summen letztinstanzlich bestätigt werden, könnten sich viele (frühere) Untersuchungshäftlinge zu Klagen entschließen.
„Allein bei mir haben sich in den vergangenen Wochen zehn Mandanten gemeldet, einige Klagen haben wir schon eingereicht“, sagte die Anwältin Diana Blum. Dabei sei unerheblich, ob die Betroffenen nach der Untersuchungshaft verurteilt wurden.
Eine Sprecherin von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte am Montag, zu laufenden Verfahren könne man sich nicht äußern, zumal das Land ja Partei in den Prozessen sei. Kritische Stimmen kamen aus der Opposition im Abgeordnetenhaus. Womöglich werde auf die Justiz eine große Anzahl von Entschädigungsforderungen zukommen, sagte Dirk Behrendt, Rechtsexperte der Grünen. Seine Partei habe bei den Haushaltsberatungen darauf hingewiesen, dass das Land darauf nicht vorbereitet sei. „Damals meinte der Justizsenator, darauf verzichten zu können. Das könnte sich nun bitter rächen“, sagte Behrendt.
Die Gefängnisse in Tegel und Moabit sind um 1900 entstanden. Mit den beengten Verhältnissen in Tegel wird sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Klagen von drei Häftlingen auf Schadensersatz waren im August 2012 in Berlin in zweiter Instanz zunächst gescheitert: Die Richter folgten der Auffassung, die Unterbringung habe gegen die Menschenwürde verstoßen. Doch das Land könne wegen der seinerzeit fehlenden Regelungen nicht haftbar gemacht werden. Außerdem hätten die Betroffenen sofort eine Verlegung beantragen sollen. Rechtspolitiker Behrendt und Anwältin Blum räumen den Klägern vor dem BGH aber Chancen ein.
Unabhängig vom Streit um die Haftbedingungen muss Berlin ehemalige Sicherungsverwahrte entschädigen. Am Mittwoch hatte das Landgericht entschieden, vier ehemaligen Langzeithäftlingen stünden je zwischen 26 000 und 40 000 Euro zu. Nach einem viel beachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 wurden die Männer freigelassen: Das Gericht in Straßburg hatte die seinerzeit in Deutschland übliche Praxis der Sicherungsverwahrung für unrechtmäßig erklärt.
„Allein bei mir haben sich in den vergangenen Wochen zehn Mandanten gemeldet, einige Klagen haben wir schon eingereicht“, sagte die Anwältin Diana Blum. Dabei sei unerheblich, ob die Betroffenen nach der Untersuchungshaft verurteilt wurden.
Eine Sprecherin von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte am Montag, zu laufenden Verfahren könne man sich nicht äußern, zumal das Land ja Partei in den Prozessen sei. Kritische Stimmen kamen aus der Opposition im Abgeordnetenhaus. Womöglich werde auf die Justiz eine große Anzahl von Entschädigungsforderungen zukommen, sagte Dirk Behrendt, Rechtsexperte der Grünen. Seine Partei habe bei den Haushaltsberatungen darauf hingewiesen, dass das Land darauf nicht vorbereitet sei. „Damals meinte der Justizsenator, darauf verzichten zu können. Das könnte sich nun bitter rächen“, sagte Behrendt.
Die Gefängnisse in Tegel und Moabit sind um 1900 entstanden. Mit den beengten Verhältnissen in Tegel wird sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Klagen von drei Häftlingen auf Schadensersatz waren im August 2012 in Berlin in zweiter Instanz zunächst gescheitert: Die Richter folgten der Auffassung, die Unterbringung habe gegen die Menschenwürde verstoßen. Doch das Land könne wegen der seinerzeit fehlenden Regelungen nicht haftbar gemacht werden. Außerdem hätten die Betroffenen sofort eine Verlegung beantragen sollen. Rechtspolitiker Behrendt und Anwältin Blum räumen den Klägern vor dem BGH aber Chancen ein.
Unabhängig vom Streit um die Haftbedingungen muss Berlin ehemalige Sicherungsverwahrte entschädigen. Am Mittwoch hatte das Landgericht entschieden, vier ehemaligen Langzeithäftlingen stünden je zwischen 26 000 und 40 000 Euro zu. Nach einem viel beachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 wurden die Männer freigelassen: Das Gericht in Straßburg hatte die seinerzeit in Deutschland übliche Praxis der Sicherungsverwahrung für unrechtmäßig erklärt.
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