Tuesday, February 5, 2013

Woelkis Welt

Wie Berlins Kardinal Rainer Maria Woelki das Erzbistum erneuern will – und wie wichtig eine katholische Fakultät für seine Pläne sein könnte.



Die katholische Kirche steht denkbar schlecht da. Menschen kehren ihr scharenweise den Rücken, weil sie ihr nichts mehr zutrauen: weder die Aufklärung der Missbrauchsskandale noch intellektuelle Impulse oder Rat im Alltag, seit dem Kölner Krankenhausskandal nicht mal mehr Hilfe für Notleidende. Doch ausgerechnet aus dem säkularen Berlin funkt die katholische Kirche positive Signale. Das liegt an Kardinal Rainer Maria Woelki. Er ist gerade eineinhalb Jahre im Amt, mischt sich ein und hat Aufbruch in die Kirche gebracht wie lange keiner mehr. Wo sich andere Bischöfe unglaubwürdig machen, weil sie Dogmen und Lehren über die Nöte von Menschen stellen, versucht er die Theologie wieder näher an die Menschen zu rücken.

So geschehen vor einem Jahr, als er innerkirchlich mehr Verständnis für Homosexuelle zu wecken versuchte. Vergangenes Wochenende regte er eine gesamtkirchliche Debatte über die „Pille danach“ an. Und während andernorts katholische Hochschulen schließen, weil die Studenten fehlen, will Woelki die erste katholische Fakultät in Berlin eröffnen.
Am Anfang wirkte er auf viele weltfremd und in sich gekehrt. Doch der Kardinal schaut und hört genau hin. Als einer der Ersten kritisierte er das geplante Abschiebegefängnis auf dem neuen Flughafen BER. Es passt, dass er sich jetzt für seine Hochschulpläne die katholische Gemeinschaft der Pallottiner in Vallendar bei Koblenz für eine Zusammenarbeit ausgesucht hat. Denn die Philosophisch-Theologische Hochschule der Pallottiner (PTHV) hat eine deutlich soziale, diakonische Ausrichtung. Sie kooperiert mit der Marienhaus GmbH, einem von Franziskanerinnen geleiteten Verbund von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Nicht im Elfenbeinturm, sondern in Verbindung mit Pflegeberufen und sozialer Verankerung will sie Theologie in der säkularen Gesellschaft vermitteln. Eine so ausgerichtete theologische Fakultät würde sich auch gut mit der bereits bestehenden Katholischen Fachhochschule für Sozialwesen in Berlin ergänzen. In der PTHV prüfe man Woelkis Antrag „wohlwollend“, sagt eine Sprecherin.
Der Berliner Kardinal hat sich schon öfter in Vallendar umgeschaut und wird auch Anfang März erwartet. Dann veranstaltet die Hochschule eine Tagung zum 80. Geburtstag von Kurienkardinal Walter Kasper, zu der Kurienerzbischof Rino Fisichella, der neue Chef der Glaubenskongregation Gerhard Ludwig Müller und weitere wichtige Vertreter der katholischen Kirche anreisen werden.

Angedacht ist, dass die Pallottiner in Berlin einen zweiten „Campus“ aufbauen, speziell für den Magisterstudiengang. Die Lehrkräfte würden zwischen Vallendar und Berlin pendeln. Als möglicher Standort ist das Bernhard-Lichtenberg-Haus hinter der St. Hedwigs-Kathedrale im Gespräch. Unklar ist die Finanzierung. Nach Auskunft von Kardinal Woelki ist das Erzbistum finanziell konsolidiert, man habe aber dennoch keinen übermäßigen Spielraum. Womöglich wird Geld aus Rom für die Hochschule fließen. Woelki betonte bereits vor einem Jahr, dass Papst Benedikt XVI. eine katholische Fakultät in Berlin zumindest ideell unterstützen würde.
In Berlin ist ein eigenständiges katholisches Theologiestudium bisher nicht möglich. An der Freien Universität Berlin bildet das Seminar für katholische Theologie Lehramtsstudenten aus, an der Humboldt-Universität scheiterten in den neunziger Jahren Pläne für einen Lehrstuhl der katholischen Theologie. Auch für die Pallottiner könnte die Aussicht, einen zweiten Campus in Berlin zu eröffnen, attraktiv sein. Seit Jahren geht die Zahl der Studierenden in Vallendar zurück, im Erstsemester sind es jetzt nur noch eine Handvoll. Berlin dürfte sicherlich mehr Studenten anlocken als das kleine, beschauliche Städtchen in Rheinland-Pfalz.
Eine Erneuerung von Theologie und sozialer Verankerung sind aber nicht die einzigen Ideen, mit denen Woelki die Kirche in der säkularen Gesellschaft verankern und das Berliner Erzbistum profilieren möchte. Seit einem Jahr treibt er Pläne zum Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale voran und sucht das Gespräch mit Künstlern und Kulturschaffenden. Das Erzbistum und seine 400 000 Katholiken stehen aber auch vor großen strukturellen Umwälzungen. Demografische Prognosen sehen einen Rückgang der katholischen Bevölkerung in manchen Regionen des Bistums um bis zu 30 Prozent voraus. Die jetzt 108 Pfarrgemeinden sollen bis 2020 zu 30 pastoralen Großräumen verschmelzen, mit neuen Verwaltungseinheiten, neuen inhaltlichen Schwerpunkten und neuer Vernetzung von Klerikern und Ehrenamtlichen.
Nur wenn der Aufbruch gelingt, wird der Abbruch nicht so schmerzhaft sein. Auch dafür brauchen die Katholiken eine theologische Fakultät. Denn an kaum etwas mangelt ihnen so sehr wie an qualifiziertem Nachwuchs.

Allein unter Heteros

In der Schule wurde Christian Hartphiel zum Coming-out genötigt. Heute kämpft der Templiner gegen die Landflucht von Schwulen und Lesben.

Christian Hartphiel ist Ur-Uckermärker. „Mein fünfter Urgroßvater ist im evangelischen Kirchenbuch von Templin als Schafshirte eingetragen. Der hieß auch Christian“, erzählt der 34-Jährige. Auch Hartphiel junior ist in der Uckermark tief verwurzelt, für die SPD sitzt er in der Templiner Stadtverordnetenversammlung, arbeitet seit 15 Jahren als Gruppenleiter in einer Behindertenwerkstatt. Dass jemand seiner Heimat für immer den Rücken kehrt, ist für den selbstbewussten jungen Mann kaum nachvollziehbar – und schon gar nicht wegen der eigenen sexuellen Prägung. Hartphiel selbst hatte sein Coming-out bereits in der achten Klasse. Eine Klassenkameradin nötigte ihn damals vor versammelter Mannschaft dazu.

Heute kämpft der Templiner als Vorsitzender des Vereins „UM-Queer“ gegen die Landflucht von Schwulen und Lesben. Ein wachsendes Gemeinschaftsgefühl soll Homosexuellen Mut zur Offenheit machen und sie vom Wegziehen abhalten.
Während in Berlin seit knapp zwölf Jahren ein schwuler Bürgermeister regiert, ist die Uckermark in Sachen Schwulsein noch immer Entwicklungsland. Wer ohne Kompromisse seine Homosexualität ausleben will, zieht lieber in die Großstadt. Auf dem Land bringen nach wie vor viele den Mut für eine Offenbarung gar nicht erst auf, verstecken sich aus Angst vor gesellschaftlicher Ausgrenzung und Repressalien am Arbeitsplatz, heiraten einen andersgeschlechtlichen Partner, zeugen sogar Kinder. Immer wieder sitzt Hartphiel abends stundenlang vor dem Laptop, antwortet auf verzweifelte E-Mails oder hört sich am Telefon die Schicksale anderer an. „Dieses dauerhafte Unglücklichsein macht die Menschen krank.“



Einem 53-jährigen Schiedsrichter aus Lychen hat Christian Hartphiel erst im vergangenen August geholfen, aus dem vermeintlich ausweglosen Elend auszubrechen. Nach jahrzehntelangem Versteckspiel outete sich Burkhard Bock Anfang der Saison vor seinen Schiedsrichter-Kollegen. Die Rede dazu hatte Hartphiel geschrieben. „Für all die Leute, die versteckt leben und mit dem Gedanken spielen, sich zu bekennen, ist der Verein ein ganz wichtiger Anlaufpunkt“, sagt Bock heute. „Man hat ja keinen Menschen, mit dem man sprechen kann. Diese Einsamkeit hat mich einfach wahnsinnig gemacht.“ Seit seinem Coming-out lebt er von seiner Last befreit. Seine Kollegen haben seine Homosexualität akzeptiert. Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat in seiner Zeitschrift groß über Bock berichtet, er soll nun Ansprechpartner für andere Hilfesuchende werden.
Zwar hat auch Christian Hartphiel schwere Zeiten durchgemacht, doch im Vergleich zu vielen anderen habe er wohl noch Glück gehabt, sagt er. Gehässige Hänseleien sind ihm nach seiner Offenbarung vor der Klasse weitgehend erspart geblieben. „Die eine hatte rote Haare, ein anderer war dick und ich war dann halt der Schwule“, erinnert er sich. Zu Hause war es dann die Oma, die Eltern und den mittlerweile 18-jährigen Sohn nach einer monatelangen Phase des Schweigens wieder an einen Tisch brachte

2005 hatte Hartphiel mit Freunden die Idee, erstmals in Templin zu einem „Stammtisch für Schwule und Lesben“ einzuladen. „Bis dahin gab es gar nichts, keine Treffs, keine Anlaufstelle“, berichtet er. Immerhin 30 Personen kamen zum ersten Treffen. „Ein bisschen war die Atmosphäre von Angst geprägt. Auf dem Tisch hatten wir nur eine ganz kleine Regenbogenfahne stehen“, erinnert sich Hartphiel. Heute hat „UM-Queer“ 50 Mitglieder, ein Drittel kommt von außerhalb der Uckermark. Sie treffen sich zum Bowlen, zum Tanzen oder um ins Kino zu gehen. Zudem organisiert der Verein das überregional bekannte Festival „Queer-Days“, engagiert sich für das Gedenken der im KZ Ravensbrück inhaftierten und ermordeten homosexuellen Frauen und Männer. Zumindest in der 17 000-Einwohner-Stadt Templin hat der Verein ein Stück Normalität geschaffen. Hartphiel sagt aber auch: „In einigen Dörfern ist es für die jungen Leute immer noch schwierig.“

Und Berlin kritisierte die Schule weniger


Der Gewaltbericht der Senatsverwaltung für Bildung hat neue Zahlen über die Zustände an Berlins Schulen herausgegeben. Demnach soll die schwere Gewalt unter Kindern abnehmen. Es wird aber immer noch gedroht und beleidigt.

Weniger körperliche Gewalt, aber wesentlich mehr Beleidigungen, Drohungen und Tätlichkeiten – so lässt sich der aktuelle Gewaltbericht der Bildungsverwaltung für das Schuljahr 2011/2012 bilanzieren. Insgesamt ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle um 25 Prozent gestiegen und liegt nun – trotz sinkender Schülerzahlen – bei über 1800 und damit höher als in allen Vorjahren, die im Rahmen der Bildungsstatistik erfasst wurden. Die Zahl der schwereren Delikte wie körperliche Gewalt, Amokdrohungen und Erpressung nahm aber um elf Prozent ab.
Während die meisten Zwischenfälle in Mitte und Steglitz-Zehlendorf registriert wurden, gab es in Neukölln einen leichten Rückgang um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Knapp die Hälfte aller gemeldeten Fälle gehörten zum Bereich der Tätlichkeiten, Beleidigungen und Drohungen, wobei vier Prozent unter den Begriff Mobbing und zwei Prozent unter sexuelle Belästigung fielen. Nur ein Prozent der Meldungen gehörte zur höchsten Gefährdungsstufe wie Waffengebrauch. Vermerkt wurde auch ein Todesfall, über den die Senatsverwaltung für Bildung aber keine näheren Angaben machten konnte.
Jungen sind überproportional häufig in Gewaltvorkommnisse verwickelt. Betroffen sind vor allem die Acht- bis Dreizehnjährigen, weshalb auch die Grundschulen besonders bei der Prävention gefordert sind. Welchen Anteil bei den Opfern und Tätern die Kinder aus Migrantenfamilien ausmachen, wird in der veröffentlichten Kurzfassung des Berichts – anders als in früheren Jahren – nicht angegeben.
Monika Hirsch-Sprätz, Leiterin der Mobbingberatung Berlin-Brandenburg, mahnt bei der Definition von Gewalt zur Differenzierung. Es sei schwierig, etwa bei Beleidigungen von „minderschweren Fällen“ zu reden. „Psychische Gewalt kann unter Umständen in körperlicher Gewalt enden. Seelischer Terror läuft in der Regel verdeckter ab und wird von Außenstehenden schwerer wahrgenommen“, so Hirsch-Sprätz. Nicht selten entwickelten die Betroffenen körperliche Symptome wie Bauchschmerzen und Migräne. Nach ihrer Einschätzung ist die Dunkelziffer bei Gewaltvorfällen weitaus höher als die offiziellen Zahlen. Und Steglitz-Zehlendorf sei längst kein „Luxusbezirk“ mehr und habe sich wegen seiner Bevölkerungsmischung stark verändert. Während die Anti-Aggressionstrainings in Bezirken wie Neukölln allmählich fruchteten, habe man in Steglitz-Zehlendorf die Probleme unterschätzt. Gerade in den höheren Gymnasialklassen würden Konflikte sehr subtil ausgetragen.
Auch Michael Retzlaff vom Landesinstitut für Schule und Medien schätzt die Dunkelziffer hoch ein. „Besonders die Beleidigungen und Bedrohungen in den sozialen Netzwerken stellen ein ernstes und dauerhaftes Problem dar“. Die Bildungsverwaltung führt die Häufung der Vorfälle darauf zurück, dass die Schulen die Fälle konsequenter melden.

Friday, February 1, 2013

Schauen Sie in Allgemeine AUGSBURGER konfrontiert Kritik


Ein Augsburger Politiker erwirkt einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Augsburger Allgemeine. Der Grund: ein Nutzerkommentar im Netz. Dieser Fall zeigt die Probleme mit den Kommentaren. Doch die Zeitung will sich nun wehren.

Unverhältnismäßig! Geht gar nicht! Die Kommentatoren auf Twitter waren sich einig: Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich hat über die Stränge geschlagen. Was hatte der Mann nur gemacht, um so viel nationale Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen?
Die Geschichte beginnt im Herbst 2012. Ein Vorstoß Ullrichs, Tankstellen nach 20 Uhr den Verkauf von Alkohol an Fußgänger zu verbieten, wird im Kommentarforum der „Augsburger Allgemeinen“ lebhaft diskutiert. Der CSU-Politiker fühlt sich von einem Nutzer, der unter dem Pseudonym „Berndi“ schreibt, beleidigt. Der Kommentar lautete: „Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern sein Feierabend-Bier ab 20 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht.

“ Der Anwalt des Ordnungsreferenten wendet sich an die Zeitung und fordert den Klarnamen des Nutzers. Die Zeitung weigert sich, den herauszugeben, prüft aber den Eintrag und entschließt sich, ihn zu löschen. Der Anwalt bemüht dennoch das Amtsgericht Augsburg und erwirken einen Durchsuchungsbeschluss. Am Montag stand die Polizei damit vor der Redaktion – die die Daten herausgab.
Der Fall ist in vielerlei Hinsicht spannend: Wo hört eine Meinung auf, wo beginnt eine Beleidigung? Ist ein Nutzerbeitrag auf der Seite eines Medienunternehmens besonders geschützt? Außerdem verweist der Fall auf ein größeres Problem: Wie kann in den Foren im Internet eine produktive Debatte ermöglicht werden, ohne dass die Daten der Nutzer erhoben werden und damit letztlich ihre Anonymität gefährdet wird?
Die erste Frage ist recht schnell beantwortet. Die meisten Juristen, die den Fall kommentieren, sehen in der konkreten Äußerung keine Beleidigung. Der Beitrag wurde offenbar von einem Nutzer ohne juristische Vorbildung verfasst. Denn eine „Rechtsbeugung“, sagt der Berliner Anwalt Alexander Ignor, der auf Medienstrafrecht spezialisiert ist, kommt nur bei rechtlichen Entscheidungen vor, zum Beispiel von Richtern. Der Begriff sei wohl eher ein Ausdruck dafür, dass der Leser das Verhalten des Ordnungsreferenten nicht richtig finde. „Starke Äußerungen sind zulässig, soweit sie nicht diffamierend sind. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Sie sind durch das Meinungsäußerungsrecht gedeckt“, sagt Ignor. Die Rechte des Betroffenen müssten abgewogen werden gegen das öffentliche Interesse daran, den Streit in der Sache auszutragen. Auch Ulf Buermeyer, Richter am Berliner Landgericht, hält die Begründung des Amtsgerichts für „hanebüchen“.

Die meisten Juristen im Netz schließen sich an. Einige, so etwa der Anwalt und Blogger Thomas Stadler, argumentierten, der Kommentarbereich einer Zeitung sei sogar durch die Pressefreiheit besonders geschützt. Er sei vergleichbar mit den Leserbriefen, die eine Zeitung abdruckt, schließlich bezögen sich die Kommentare ebenfalls auf redaktionelle Inhalte. Für die Presse aber gilt ein Beschlagnahmungsverbot.
Tatsächlich sind trotz der Masse der Kommentare und der heftigen Debattenkultur im Internet Fälle wie der bei der „Augsburger Allgemeinen“ eine Ausnahme. „Da wir unsere Community moderieren, jeder Beitrag geprüft wird und wir großen Wert auf einen respektvollen, nicht ehrverletzenden Ton legen, kommt so etwas extrem selten vor“, sagt Julia Bönisch, stellvertretende Chefredakteurin von „Süddeutsche.de“. Die anderen angefragten Nachrichtenportale wollen sich offiziell nicht äußern. Unter der Hand sprechen sie von ein bis zwei Fällen im Jahr, bei denen gegen Kommentare juristische Schritte eingeleitet werden. Von Durchsuchungen berichtet niemand.

Johnny K. Gehäuse: die verdächtigen Reisepässe

In der Türkei laufen die Ermittlungen gegen Onur U., der als Hauptverdächtiger im Fall Jonny K. gilt, auf Hochtouren. Auch dort wird er mittlerweile per Haftbefehl gesucht. Wo ihm letztlich der Prozess gemacht werden könnte, ist aber noch offen.

Der Haupttatverdächtige im Fall Jonny K., Onur U., hat offenbar die doppelte Staatsbürgerschaft: Aus einer Anfrage des Tagesspiegel bei der Senatsverwaltung für Inneres geht hervor, dass Onur U. auch im örtlichen Einwohnerregister als deutscher Staatsbürger registriert sei. Und: „Informationen zu weiteren Staatsangehörigkeiten liegen hier nicht vor“, hieß es. Da ein Deutscher laut Gesetz automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, muss Onur U. bereits vorher über zwei Staatsangehörigkeiten verfügt haben. Nach damaliger Rechtslage konnte eine Familie in den 90er Jahren nach ihrer Einbürgerung die türkische Staatsbürgerschaft wiedererwerben, ohne dabei die deutsche zu verlieren.

Das er auch die türkische Staatsbürgerschaft hat, ist ebenfalls sicher: Nach Angaben der türkischen Botschaft habe die zuständige Staatsanwaltschaft in der Türkei die Ermittlungen aufgenommen, nachdem sich herausgestellt hat, dass der Betreffende türkischer Staatsbürger ist. Es sei jetzt auch ein Haftbefehl in der Türkei gegen ihn verhängt worden. Zwar gibt es bereits einen deutschen Haftbefehl, der aber nur in der EU gilt. Eine Information aus türkischen Konsularkreisen bestätigte, dass Onur U. bereits vor seiner Flucht eine doppelte Staatsbürgerschaft gehabt haben soll.
„Wir begrüßen sehr, dass die Türkei in diesem Fall großes Interesse zeigt, den Fall aufzuklären“, sagte ein Mitarbeiter des türkischen Konsulats. Wo Onur U. der Prozess gemacht wird, hängt davon ab, ob er wieder nach Deutschland einreisen wird, um sich hier – wie damals angekündigt – freiwillig den Behörden zu stellen. Türkische Behörden liefern ihre Staatsbürger nämlich nicht aus. Fest steht aber auch, dass im Strafrecht keine Doppelverurteilung aufgrund mehrerer Staatsangehörigkeiten möglich ist. Es wäre auch denkbar, dass Onur U. die deutsche Staatsbürgerschaft abgibt, dann würde ihm ohnehin der Prozess in der Türkei gemacht werden.

1994 hatte es in Berlin einen ähnlichen Fall gegeben. Damals hatte der  in Berlin lebende türkische Staatsbürger Aydin Y. die 17-jährige Schülerin Kirstin S. in einem Kellerverlies in Wedding getötet. Auch hier floh der Tatverdächtige in die Türkei und stand erst elf Jahre später vor Gericht. Dabei war den deutschen Ermittlern der Aufenthaltsort von Aydin Y. seit 2004 bekannt war. Da die türkischen Behörden ihren Staatsbürger aber nicht ausliefern, hofften die deutschen Strafverfolgungsbehörden auf eine Gelegenheit, dass ihnen Aydin Y. ins Netz geht. Elf Jahre später wollte er wieder nach Deutschland einreisen. Als er sich längst in Sicherheit wähnte, wurde Aydin Y. im September 2005 direkt am Flughafen verhaftet.

Thursday, January 24, 2013

Pläne nach geltendem Recht

Erleichterung im Berliner Südwesten, neue Arbeit für die Juristen. Nach dem Urteil gegen die geplante Wannsee-Flugroute ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Platzeck, Wowereit und Co. geraten nun aber noch stärker unter Druck.
Was heute gängige Praxis ist, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch für die ferne Zukunft untersagt: Das Überfliegen des Forschungsreaktors in Wannsee. Damit haben die Richter die für den neuen BER-Flughafen festgelegte Route über Wannsee gekippt, die die Piloten im Prinzip derzeit vom jetzigen Flughafen Schönefeld aus aber fliegen. Auf die bisherigen Routen wirke sich das Urteil vom Mittwoch nicht aus, sagte OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn. Die alten Genehmigungen gelten hier weiter. Allerdings ist der Verkehr heute erheblich geringer als der für den BER prognostizierte.
 Flugzeuge starten immer gegen den Wind. Bläst er von Westen, was an etwa zwei Drittel der Tage eines Jahres der Fall ist, biegen die Piloten, die nach Norden oder Osten wollen, derzeit Richtung Berlin ab, wenn sie eine Höhe von 5000 Fuß (1,5 Kilometer) erreicht haben. So ergibt sich ein „Fächer“ von geflogenen Routen, der von Teltow bis Wannsee reicht. Theoretisch kann auch der Reaktor überflogen werden; die meisten Piloten biegen jedoch schon früher ab.
Sollte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das die Routen festlegt, in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, könnte nach Scheerhorns Angaben weiter wie heute geflogen werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Möglicherweise wären die Richter in Leipzig aber immer noch schneller als die Planer und Bauer am BER. Eine Entscheidung will das BAF erst treffen, wenn das Urteil schriftlich begründet ist.
Auf die anderen Routen wirkt sich das Urteil ebenfalls nicht aus. Die Richter haben ihren Spruch ausschließlich mit der Gefährdung des Reaktors durch die Absturzgefahr von Flugzeugen begründet. Und diesen gibt es nur in Wannsee.
Beim Argument der mitklagenden Deutschen Umwelthilfe, die Routenfestsetzung sei wegen einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig, sieht das Gericht weiteren Aufklärungsbedarf und hat das Verfahren deshalb abgetrennt. Mit der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung begründen auch die Gegner der Müggelseeroute ihre Klage. Die Bundesregierung hält im Gegensatz zu Umweltbehörden der EU in Brüssel ein solches Prüf-Verfahren, wie berichtet, für nicht erforderlich, weil die Untersuchungen bereits im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens vorgenommen worden seien. Doch auch bei der Wannsee-Route war die Genehmigungsbehörde bis zur Entscheidung des Gerichts überzeugt, auf der sicheren Seite zu sein. „Wir haben nach geltendem Recht geplant“, sagte die Sprecherin der Deutschen Flugsicherung, Ute Otterbein. Und ihre Kollegin Kerstin Weber vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ergänzte, im Vordergrund der Abwägungen habe der Lärmschutz für möglichst viele Anwohner gestanden. Das Absturzrisiko sei bereits im Planfeststellungsverfahren als gering eingestuft worden.
Dennoch gerät mit dem Urteil, den noch ausstehenden Prozessen am OVG und dem von der EU-drohenden Vertragsverletzungsverfahren das im Februar 2012 vom Bundesaufsichtsamt festgelegte Flugrouten-System von mehreren Seiten unter Druck. Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des BER und den Flugbetrieb danach werde dies aber nicht haben, sagte Brandenburgs Verkehrsstaatssekretär Rainer Bretschneider. Er wechselt in Kürze als neuer BER-Sonderbeauftragter in die Staatskanzlei von Ministerpräsident und Aufsichtsratschef Matthias Platzeck. Der SPD-Politiker und sein Berliner Amtskollege Klaus Wowereit halten sich mit Bewertungen des Urteils zurück. Beide verweisen auf die für die Flugrouten zuständigen Bundesbehörden. Wowereit sagte: „ Wenn sich nach dem jetzigen Urteil Verbesserungen im Interesse der Menschen erreichen lassen, dann ist das positiv.“
Wegen der Flugrouten hatte es im Jahr 2011 in der Region massive Bevölkerungsproteste gegeben. Auslöser war, dass die von der Flugsicherung vorgelegten BER-Routen von denen im Planfeststellungsverfahren abwichen. Sie knickten ab – und waren nicht mehr gerade. Dies wurde damit begründet, dass so das Flugaufkommen auf den beiden parallelen BER-Pisten bewältigt werden kann. Vor der endgültigen Festlegung waren die Routen ein Jahr in der Fluglärmkommission – dort sitzen die betroffenen Anrainergemeinden und Berliner Bezirke – debattiert worden. Die Kommission, die lediglich Empfehlungen geben darf, hatte sich gegen die Wannsee-Route ausgesprochen. Allerdings nicht wegen des Reaktors, sondern um das dichtbesiedelte Stadtgebiet möglichst zu umgehen, sagte Chefin Kathrin Schneider. Das Urteil werde wie die EU-Bedenken wegen der Routen über geschützte Naturräume auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen, voraussichtlich am 18.März.

Underground Kanalnetz Nollendorfplatz stellt fast gelähmt

Gleich vier U-Bahn-Linien und deren Betrieb wurden am Donnerstag durch einen Rohrbruch am Bahnhof Nollendorfplatz in Mitleidenschaft gezogen - und das ausgerechnet im Berufsverkehr. Sehen Sie hier ein Video von vor Ort.
Wasser marsch im U-Bahnhof: Ein Rohrbruch hat am Donnerstag den U-Bahnhof Nollendorfplatz lahmgelegt. Dort halten vier Linien. Der Verkehr der U 1, U 3 und U 4 wurde gegen 14 Uhr unterbrochen, die Züge der U 2 passierten die Station ohne Halt. Erst am Abend konnte der Verkehr wieder aufgenommen werden. Die Haupthalle des Bahnhofs blieb aber zunächst geschlossen. Nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz war das Wasser am Mittag nach einem Rohrbruch im Zwischengeschoss des Bahnhofs aus einem Gully geschossen und über die Treppenanlagen auf die beiden übereinander angeordneten Bahnsteige gelaufen. Betroffen seien vor allem die unter der Treppe angeordneten Technikräume.
 Im Bahnhof gibt es zudem ein Stellwerk.
Weil die Feuerwehr nach Angaben von Reetz angeordnet hatte, aus Sicherheitsgründen auch den Notstrom abzuschalten, ging im Bahnhof vorübergehend gar nichts mehr. Am Abend waren BVG-Techniker noch dabei, die Schäden zu begutachten. Wie weit die empfindliche Elektronik der technischen Anlagen durch das Wasser beschädigt wurde, war zunächst nicht klar. Auch die Ursache des Rohrbruchs steht noch nicht fest.
Die BVG unterbrach den Verkehr der Linien U 1, die nur zwischen Warschauer Straße und Gleisdreieck fuhr, der U 3, die nicht zwischen Nollendorfplatz und Spichernstraße verkehrte, und stellte den Betrieb auf der U 4 (Nollendorfplatz–Innsbrucker Platz) komplett ein. Teilweise fuhren Busse als Ersatz für die U-Bahn. Die Züge der U 2 auf der Hochbahnstrecke konnten die Station passieren – ohne Halt und weit weg vom Wasser, das von der Feuerwehr dann abgepumpt wurde.
Für sie war es nur ein kleiner Einsatz: Um 13.32 Uhr wurde sie nach Auskunft des Lagezentrums alarmiert und rückte mit acht Männern an. Nachdem der Anschluss abgesperrt und das noch erreichbare Wasser abgepumpt waren, sei der Einsatz um 15.39 Uhr beendet gewesen.
Nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe (BWB) befand sich das geplatzte Rohr im Verantwortungsbereich der BVG. Nach deren Notruf sei ein Entstörer der Wasserbetriebe zum Nollendorfplatz gefahren, um zu helfen. Das kaputte Rohr sei mit 15 Zentimeter für einen „Hausanschluss“ ungewöhnlich dick gewesen – vermutlich, um im Fall eines Brandes genug Löschwasser zu haben. Die ausgelaufene Menge schätzen die Wasserbetriebe anhand des Zählerstandes auf etwa 30 Kubikmeter, also 30 000 Liter. Das sind drei Viertel vom Jahresverbrauch eines Durchschnitts-Berliners.
Fahrgäste mussten sich andere Wege suchen und auf die U 2, auf Busse oder auf die S-Bahn ausweichen. Vor den Bahnhofseingängen verwiesen BVG-Mitarbeiter die Passagiere auf Busse sowie die nahe gelegenen U-Bahnhöfe Bülowstraße und Wittenbergplatz. In den Bussen gab es großes Gedränge, aber kein Chaos. Im Bahnhof brachten Händler am frühen Abend ihre Waren ins Trockene.
Probleme gab es auch im S-Bahnhof Ostkreuz – allerdings dort mit der Stromversorgung, Die Geschäfte in der neuen Ringbahnhalle blieben im Dunkeln, auch Fahrscheinautomaten funktionierten nicht. Die Bahn setzte Notstromgeräte auf den Bahnsteigen ein. Der Zugverkehr war nicht betroffen.